Ratgeber für Betriebe
BGM für kleine Betriebe: Kosten und steuerfreie Förderung
Viele Betriebe wollen etwas für die Gesundheit ihres Teams tun und scheuen den Aufwand. Hier erfahren Sie, welchen steuerlichen Rahmen es gibt und worauf Sie achten sollten.

Was kostet betriebliches Gesundheitsmanagement?
Eine feste Summe lässt sich seriös nicht nennen. Die Kosten hängen davon ab, wie groß Ihr Team ist, welche Branche Sie haben und ob Sie mit einem einzelnen Gesundheitstag oder mit einem laufenden Angebot starten. Kleine Schritte sind möglich und oft der beste Anfang. Im Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt.
Der steuerfreie Rahmen: 600 Euro im Kalenderjahr
Nach § 3 Nr. 34 EStG bleiben bestimmte Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Nach Darstellung der Handelskammer Hamburg gilt das auch für die Sozialversicherung, und der Betrag steht für jedes Beschäftigungsverhältnis zur Verfügung.
Das Gesetz knüpft die Steuerfreiheit an Voraussetzungen:
- Die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht. Eine Gehaltsumwandlung genügt nicht.
- Sie dient der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und der Förderung der Gesundheit im Betrieb.
- Sie entspricht hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V. Für Kursangebote wird dafür in der Praxis meist eine Zertifizierung nach den Qualitätskriterien des GKV-Leitfadens Prävention verlangt.
Es ist ein Freibetrag, keine Freigrenze: Was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig. Bei Beträgen über 600 Euro empfiehlt sich vorab eine Rücksprache mit dem Finanzamt.
Was meist nicht darunter fällt
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind allgemeine Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine und Barzuschüsse dafür in der Regel nicht nach § 3 Nr. 34 EStG begünstigt. Anders kann es bei Kursen sein, die den fachlichen Anforderungen des Leitfadens Prävention entsprechen. Ob ein Angebot passt, gehört vor dem Start in die Hände Ihrer Steuerberatung.
Was fachlich passen kann
Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands ordnet Angebote in Handlungsfelder wie Bewegung, Ernährung, Stress und Ressourcen sowie Suchtmittelkonsum. Für Betriebe kommen zum Beispiel in Frage:
- Bewegungsprogramme wie Rückentraining oder Betriebssport
- Ergonomie-Beratung am Arbeitsplatz
- Stressbewältigung und Entspannung
- Gesundheitstage mit Checks und Workshops
Ob eine einzelne Maßnahme die Anforderungen erfüllt, hängt von Inhalt, Anbieter und Nachweis ab. Fragen Sie bei jedem Angebot nach dem Qualitätsnachweis, und besprechen Sie im Erstgespräch mit mir, welche Bausteine für Ihr Vorhaben in Frage kommen.
Förderprogramme und Krankenkassen
BAFA-Beratungsförderung: Das BAFA bezuschusst die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Nach Angaben des BAFA gilt die aktuelle Richtlinie für Anträge bis zum 31. Dezember 2026, jedes Unternehmen kann höchstens fünf Beratungen, davon höchstens zwei pro Jahr, gefördert bekommen, und mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA begonnen werden. Ob eine BGM-Beratung im Einzelfall förderfähig ist und wie es ab 2027 weitergeht, prüfen Sie bitte direkt beim BAFA.
Krankenkassen: Nach § 20b SGB V fördern die Krankenkassen Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Betrieben. Es lohnt sich, bei der Krankenkasse Ihrer Beschäftigten nach Angeboten zu fragen. Umfang und Bedingungen unterscheiden sich je nach Kasse.
So starten kleine Betriebe
- Bedarf klären: Wo belastet die Arbeit am meisten?
- Klein beginnen: ein Gesundheitstag oder eine feste Bewegungspause.
- Beteiligen: Was wünscht sich das Team?
- Auswerten: Was hat geholfen, was wird weitergeführt?
Den ausführlichen Weg beschreibe ich in BGM einführen in fünf Schritten.
Ihr Ansprechpartner
Ich unterstütze Betriebe in Lübeck von der Beratung bis zur Umsetzung, mit Training und Prävention im Betrieb.
Häufige Fragen
Wie viel können Arbeitgeber steuerfrei für Gesundheitsförderung ausgeben?
Nach § 3 Nr. 34 EStG bleiben Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung bis 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Ob eine konkrete Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Kann ich den Fitnessstudio-Beitrag meiner Mitarbeitenden bezuschussen?
Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine fallen nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel nicht unter § 3 Nr. 34 EStG. Anders kann es bei einzelnen zertifizierten Präventionskursen sein. Bitte lassen Sie den Einzelfall steuerlich prüfen.
Gibt es eine Förderung für die BGM-Beratung?
Das BAFA fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem Zuschuss. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt nach Angaben des BAFA für Anträge bis zum 31. Dezember 2026, der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Ob eine BGM-Beratung im Einzelfall förderfähig ist, klärt das BAFA, Konditionen nach 2026 sind offen.
Was kostet betriebliches Gesundheitsmanagement?
Das hängt von Teamgröße, Branche und Umfang ab. Ein Gesundheitstag, ein Workshop oder ein laufendes Bewegungsangebot sind sehr unterschiedlich aufwendig. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt.
Quellen und Stand
Geprüft am 06.10.2026. Gesetze und Programme ändern sich, bitte gleichen Sie Einzelheiten vor einer Entscheidung mit den aktuellen Fassungen ab.
- § 3 Nr. 34 EStG, Gesetze im Internet (Freibetrag 600 Euro im Kalenderjahr, Zusätzlichkeit, Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V).
- § 20b SGB V, Betriebliche Gesundheitsförderung (Aufgaben der Krankenkassen).
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention (Handlungsfelder und Qualitätskriterien).
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Laufzeit der Richtlinie, Antrag vor Beratungsbeginn).
- Handelskammer Hamburg: Steuerfreiheit von Leistungen zur Gesundheitsförderung (Auslegung: Zertifizierung, Mitgliedsbeiträge, Sozialversicherung).
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.