Ratgeber für Betriebe
BGM einführen: 5 Schritte für den Mittelstand
Betriebliches Gesundheitsmanagement klingt groß, lässt sich aber in kleinen Schritten aufbauen. Das ist der Weg, den ich Betrieben in Lübeck empfehle.

Auch das Gesetz beschreibt den Kern in diesem Sinn: Nach § 20b SGB V gehört zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die gesundheitliche Situation unter Beteiligung der Beschäftigten zu erheben, Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. Die fünf Schritte unten übersetzen das in den Alltag eines kleinen Betriebs.
1. Ausgangslage erfassen
Wo klagen Mitarbeitende über Belastung, und wie entwickeln sich Fehlzeiten in Ihrem Betrieb? Schon eine kurze, anonyme Umfrage zeigt viel. Eine Gefährdungsbeurteilung, die nach § 5 ArbSchG auch psychische Belastungen berücksichtigt, ist dafür eine gute Grundlage.
2. Ziele festlegen
Wenige, konkrete Ziele reichen: zum Beispiel weniger Rückenbeschwerden im Lager oder mehr Bewegung im Büro.
3. Passende Maßnahmen wählen
Bewegungspausen, Rückentraining, Ergonomie-Check am Arbeitsplatz, Gesundheitstag, Bewegungs- und Ergonomieangebote im Betrieb. Je nach Branche unterscheiden sich die Schwerpunkte, Beispiele finden Sie bei Handwerk, Büro oder Pflege.
4. Team mitnehmen
Maßnahmen funktionieren, wenn sie gewollt sind. Fragen Sie nach, planen Sie gemeinsam, binden Sie ein vorhandenes Team der Interessenvertretung früh ein und halten Sie die Teilnahme freiwillig.
5. Wirkung prüfen
Nach ein paar Monaten schauen Sie: Was wurde genutzt, was hat gewirkt, was bleibt? Nehmen Sie dafür dieselben Fragen wie in Schritt 1. So wächst das Programm mit Ihrem Betrieb.
Und die Kosten?
Für bestimmte Maßnahmen gibt es einen steuerfreien Rahmen. Was dafür gilt und wo die Grenzen liegen, lesen Sie im Beitrag BGM für kleine Betriebe: Kosten und steuerfreie Förderung.
Nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist, auch mit Blick auf die steuerliche Förderung.
Häufige Fragen
Wie fange ich mit betrieblichem Gesundheitsmanagement an?
Klein und konkret: erfassen Sie die Ausgangslage, setzen Sie wenige Ziele, wählen Sie passende Maßnahmen, beziehen Sie das Team ein und prüfen Sie nach einigen Monaten die Wirkung. Ein einzelner Gesundheitstag oder eine feste Bewegungspause ist ein guter erster Schritt.
Muss die Teilnahme freiwillig sein?
Ich empfehle, die Teilnahme an Gesundheitsangeboten freiwillig zu halten. Maßnahmen funktionieren besser, wenn sie gewollt sind. Gesundheitsdaten Einzelner gehören nicht in die Hände des Arbeitgebers, Auswertungen sollten anonym erfolgen.
Wie finde ich heraus, was mein Team braucht?
Fragen Sie nach. Eine kurze, anonyme Umfrage und Gespräche im Team zeigen oft schon, wo die größten Belastungen liegen. Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die auch psychische Belastungen berücksichtigt, liefert eine weitere Grundlage.
Lässt sich BGM steuerlich fördern?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 Euro im Kalenderjahr je Beschäftigungsverhältnis. Einzelheiten und Grenzen stehen im Beitrag zu Kosten und Förderung. Bitte klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Quellen und Stand
Geprüft am 06.10.2026. Gesetze und Programme ändern sich, bitte gleichen Sie Einzelheiten vor einer Entscheidung mit den aktuellen Fassungen ab.
- § 20b SGB V, Betriebliche Gesundheitsförderung (Erheben der gesundheitlichen Situation unter Beteiligung der Beschäftigten, Vorschläge und Umsetzung).
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastungen).
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention (Handlungsfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung).
- § 3 Nr. 34 EStG, Gesetze im Internet (steuerfreier Rahmen von 600 Euro im Kalenderjahr).
- BAuA: Betriebliches Gesundheitsmanagement (weiterführende Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.